Allgemeine Kursteilnahmebedingungen:
Sie gelten für Alle Leistungen des Veranstalters GlobalXteam Gbr. Die Leistungen sind auf dieser Homepage mit Schulung, Schulungstermin, Kurs, Trips, Abenteuerreisen und Xcamp bezeichnet.
Das GlobalXTeam wird im Folgenden GXT genannt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen?
Abschluss des Reise-/Kurs-/Tourvertrages, Anmeldung, Reise-/Kurs-/Tourbestätigung
1. Sie können Ihre Reise-/Kurs-/Tour persönlich, telefonisch, Online oder per E-Mail buchen. Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss des Reise-/Kurs-/Tourvertrages verbindlich an. Der Reise-/Kurs-/Tourvertrag kommt mit der Annahme durch uns, GXT, zustande. Über die Annahme, für die es keiner besonderen Form bedarf, informieren wir Sie durch Übersendung der Reise-/Kurs-/Tourbestätigung, Rechnung oder Anmeldebestätigung, die die wesentlichen Reise-/Kurs-/Tourleistungen enthält, soweit diese Angaben sich nicht aus dem Prospekt ergeben und auf diesen Bezug genommen wird. 2. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht.
3. Weicht der Inhalt der Reise-/Kurs-/Tourbestätigung, Rechnung oder Anmeldebestätigung von dem Inhalt der Anmeldung ab, weil wir z.B. Ihren Buchungswunsch/Kurswunsch nicht mehr erfüllen konnten, sind wir an dieses Angebot 7 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser Frist die Annahme erklären. Dies kann auch durch Anzahlung bzw. Zahlung erfolgen.
2. Bezahlung
1. Bei Vertragsabschluss leisten Sie gegen Aushändigung der Reise-/Kurs-/Tourbestätigung die Zahlung des Kursentgeltes. Die entsprechende Bankverbindung ist zur selbständigen Überweisung auf der Reise-/Kurs-/Tourbestätigung oder Rechnung angegeben. Bei allen Kursen erfolgt die Zahlung Bar oder per Überweisung bis spätestens 3 Tage vor Reis-/Kurs-/Tourbeginn.
2. Wenn Sie sich für eine Reise/Kurs/Tour kurzfristig anmelden, d.h. innerhalb von 30 Tagen vor Reise-/Kurs-/Tourantritt, wird der gesamte Reise-/Kurs-/Tourpreis sofort fällig.
3. Bitte beachten Sie, dass der Eingang Ihrer Zahlung bei uns für die Einhaltung der Fristen entscheidend ist.
4. Flugplan- und Preisänderungen, sowie Kursschwankungen bleiben vorbehalten.
5. Sollten Ihnen die Reise/Kurs/Tourunterlagen nicht bis spätestens 5 Tage vor Reise-/Kurs-/Tourantritt zugegangen sein, melden Sie sich bitte bei GXT. Bei Snowkitekursen, Schnupperstunde und Schnupperkurs gelten diese Fristen nicht. Hier sind kurzfristige Anmeldungen, bis zu 2 Tage vor Beginn des Kurses, möglich.
6. Wenn bis zum Reise-/Kurs-/Tourantritt der Reise-/Kurs-/Tourpreis nicht vollständig bezahlt ist, wird der Vertrag aufgelöst. GXT kann als Entschädigung entsprechend Punkt 5 Rücktrittsgebühren verlangen.
Leistungen und Preise
1. Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reise-/Kurs-/Tourbestätigung. Die im Angebot enthaltenen Angaben sind für GXT grundsätzlich bindend mit dem Inhalt, mit dem sie Grundlage des Reise-/Kurs-/Tourvertrages geworden sind. Vor Vertragsschluss kann GXT jederzeit eine Änderung dieser Angaben vornehmen, über die der Reisende bzw. Kursteilnehmer vor Buchung/Kursbelegung selbstverständlich informiert wird. Nebenabreden verlangen eine schriftliche Form.
2. Flugbeförderung: Für unsere Flüge wählen wir zuverlässige Fluggesellschaften aus. Wir bitten um Verständnis, wenn im Ausnahmefall aus flugtechnischen Gründen der Hinflug in die Nachmittags- oder Abendstunden fällt und/oder der Rückflug bereits in die Vormittagsstunden. 3. Nicht in Anspruch genommene Leistungen: Falls ein Reisender bzw. Kursteilnehmer einzelne Leistungen infolge vorzeitiger Rückreise bzw. Kursbeendigung oder aus sonstigen Gründen nicht in Anspruch nimmt, wird GXT ersparte Aufwendungen nicht erstatten.
4. Betreuung: Bei Reise bzw. Kursen werden Sie durch die Mitarbeiter von GXT betreut.
Leistungs- und Preisänderungen
1. Änderungen und Abweichungen einzelner Reise-/Kurs-/Tourleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reise-/Kurs-/Tourvertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise-/Kurs-/Tour nicht beeinträchtigen. Flugzeiten sind wie auf dem Flugschein angegeben vorgesehen. Aufgrund der zeitweiligen Überlastung des internationalen Luftraumes können u.a. Flugverspätungen oder auch -verschiebungen nicht ausgeschlossen werden.
2. GXT behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Angaben für bestimmte Leistungen, wie Flughafengebühren, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reise-/Kurs-/Tourpreis auswirkt, sofern zwischen dem Zugang der Reise-/Kurs-/Tourbestätigung beim Kunden und dem vereinbarten Reise-/Kurs-/Tourtermin mehr als 2 Monate liegen. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reise-/Kurs-/Tourpreises oder einer nachträglichen Änderung einer wesentlichen Reise-/Kurs-/Tourleistung hat GXT den Reisenden bzw. Kursteilnehmer unverzüglich, spätestens jedoch 5 Tage vor Reise-/Kurs-/Tourantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Im Falle einer Preisänderung von mehr als 10% oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reise-/Kurs-/Tourleistung ist der Kunde berechtigt, innerhalb von 10 Tagen (Posteingangsstempel entscheidend) gebührenfrei von der Reise-/Kurs-/Tour zurückzutreten.
3. Der Kunde hat nach Buchung der Reise keinen Einfluss, wenn sich GXT aufgrund von Witterungsbedingungen oder anderen unvorhersehbaren Gegebenheiten entscheidet die Reise/Kurs/Tour an einem anderen Ort durchzuführen.
Rücktritt durch den Reise-/Kurs-/Tourgast
1.Sie können jederzeit vor Reise-/Kurs-/Tourbeginn von der Reise-/Kurs-/Tour zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei GXT. In Ihrem eigenen Interesse, wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
2. Treten Sie vom Reise-/Kurs-/Tourvertrag zurück oder können sie die Reise, aus Gründen die von GXT nicht zu vertreten sind, nicht antreten, können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Reise-/Kurs-/Tourvorkehrungen und für unsere Aufwendung verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reise-/Kurs-/Tourleistung zu berücksichtigen. Es bleibt Ihnen unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise-/Kurs-/Tour keine oder geringere Kosten entstanden sind, als die von uns in der Pauschale ausgewiesenen Kosten. Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Reise-/Kurs-/Tourteilnehmer nicht rechtzeitig zu den in den Reise-/Kurs-/Tourdokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder Abreiseort einfindet oder wenn die Reise-/Kurs-/Tour wegen Fehlens der Reisedokumente, wie z.B. Reisepass, nicht angetreten wird.
3. Die Höhe der Rücktrittsgebühren richtet sich nach dem Reise-/Kurs-/Tourpreis. Sie belaufen sich in der Regel, die wir im Falle Ihres Rücktritts von der Reise-/Kurs-/Tour pro angemeldeten Teilnehmer fordern müssen, wie folgt:
Europa:
Bis 22 Tage vor Reise-/Kurs-/Tourbeginn: 20%
Ab 21 Tage bis 7 Tage vor Reise-/Kurs-/Tourbeginn: 75%
Ab 6 Tage vor Reise-/Kurs-/Tourbeginn: 100%
Uebersee:
Bis 45 Tage vor Reise-/Kurs-/Tourbeginn: 20%
Ab 44 Tage bis 16 Tage vor Reise-/Kurs-/Tourbeginn: 75%
Ab 15 Tage vor Reise-/Kurs-/Tourbeginn: 100%
des Reise-/Kurs-/Tourpreises, jeweils auf volle EUR abgerundet.
4. Auf Ihren Wunsch nehmen wir, soweit durchführbar, eine Abänderung der Reise-/Kurs-/Tourbestätigung (Umbuchung) vor. Dafür werden 100 EUR pro Person erhoben. Als Umbuchung gelten Änderungen hinsichtlich des Reise-/Kurs-/Tourtermins, des Reise-/Kurs-/Tourziels, der Unterkunft oder Beförderung. Änderungen können nur nach Rücktritt vom Reise-/Kurs-/Tourvertrag zu den Bedingungen gemäß Ziffer 5.3 bei gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden.
5. Bis zum Reise-/Kurs-/Tourbeginn kann der Reiseende bzw. Kursteilnehmer verlangen, dass ein Dritter in seine Rechte und Pflichten aus dem Reise-/Kurs-/Tourvertrag eintritt. Es bedarf dazu der Mitteilung an GXT. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, sind wir berechtigt, für die uns durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Kosten 75 EUR zu verlangen. Für den Reise-/Kurs-/Tourpreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten haften der angemeldete Teilnehmer und die Ersatzperson als Gesamtschuldner.
6. Bearbeitungs-, Rücktritts- und Umbuchungsgebühren, sowie für Gebühren für individuelle Reise-/Kurs-/Tourgestaltung sind sofort fällig.
Reise-/Kurs-/Tour-Versicherung
1. Eine Reise-/Kurs-/Tourrücktrittsversicherung ist in Ihrem Reise-/Kurs-/Tourpreis nicht eingeschlossen.
Rücktritt und Kündigung durch den Reise-/Kurs-/Tourveranstalter
1. GXT kann den Reise-/Kurs-/Tourvertrag kündigen ohne Einhaltung einer Frist, wenn die Durchführung der Reise-/Kurs-/Tour trotz einer entsprechenden Abmahnung durch GXT vom Reiseenden bzw. Kursteilnehmer nachhaltig gestört wird. Das Gleiche gilt, wenn sich jemand in starkem Maß vertragswidrig verhält. GXT behält jedoch den Anspruch auf den Reise-/Kurs-/Tourpreis. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst. GXT muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden einschließlich eventueller Erstattungen durch Leistungsträger.
2. GXT kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl bis 2 Tage vor Reise-/Kurs-/Tourantritt von der Reise-/Kurs-/Tour zurücktreten. Wir informieren Sie selbstverständlich, sofern zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich wird, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann. Sie erhalten den gezahlten Reise-/Kurs-/Tourpreis umgehend zurück.
3. GXT kann bis 1 Woche vor Reise-/Kurs-/Tourantritt von der Reise-/Kurs-/Tour zurücktreten, wenn die Durchführung der Reise-/Kurs-/Tour nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für GXT deshalb nicht zumutbar ist, weil die im Falle der Durchführung entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf die Reise-/Kurs-/Tour, bedeuten würden. Ein Rücktrittsrecht von GXT besteht jedoch nicht, wenn sie die dazu führenden Umstände zu vertreten hat, wie z. B. Kalkulationsfehler, oder wenn sie diese Umstände nicht nachweisen kann. Die Rücktrittserklärung wird dem Reisenden bzw. Kursteilnehmer unverzüglich mitgeteilt. Den gezahlten Reise-/Kurs-/Tourpreis erhalten Sie umgehend zurück.
Aussergewöhnliche Umstände - Höhere Gewalt
1. Wird die Reise-/Kurs-/Tour infolge bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt (z.B. durch Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen etc.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl der Reisende bzw. der Kursteilnehmer als auch wir den Reise-/Kurs-/Tourvertrag kündigen. GXT zahlt den eingezahlten Reise-/Kurs-/Tourpreis unverzüglich zurück, kann jedoch für die erbrachten oder bis zur Beendigung der Reise-/Kurs-/Tour noch zu erbringenden Reise-/Kurs-/Tourleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
2. Können bei Antritt des Kurses auf Grund von ungünstigen Wetterverhältnissen und/oder Windmangel bestimmte Leistungen durch den Veanstalter nicht erbracht werden, gibt es keine Rückerstattung des vor dem Kurs gezahlten Geldbetrages. Es wird ein Ausweichtermin angeboten.
Haftung
1. Die Teilnahme an einer Reise-/Kurs-/Tour/Kurs erfolgt auf eigene Gefahr. GXT empfiehlt den Abschluss einer Unfallversicherung. Sportgeräte sollten Sie vor Inanspruchnahme überprüfen.
2. Die vertragliche Haftung ist auf den Reise-/Kurs-/Tourpreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden bzw. Kursteilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit GXT für einen der Reisenden entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Der Reise-/Kurs-/Tourveranstalter haftet nicht für Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Liftpässe, Flüge). Hier gelten die Geschäftsbedingungen der Betreiber.
3. Haftung für gemietete Sportgeräte bei GXT: Der Kunde haftet für jegliche Beschädigung oder Verlust in voller Höhe der Reparaturkosten bzw. Wiederbeschaffungskosten.
4. Bei Vorliegen eines Mangels kann der Reisende bzw. Kursteilnehmer unbeschadet der Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) oder der Kündigung Schadenersatz verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise/Kurs/Tour/ beruht auf einem Umstand, den GXT nicht zu vertreten hat. 5. Vertragliche Schadenersatzansprüche für Schäden, die nicht Körperschäden sind: Beschränkung des Schadenersatzes bspw. auf die Höhe des zweifachen Reise-/Kurs-/Tourpreises.
6. GXT haftet nicht für Leistungsstörungen im Bereich von Fremdleistungen, die lediglich vermittelt werden und in der Reise-/Kurs-/Tourausschreibung ausdrücklich als solche gekennzeichnet werden.
7. Die Beförderung erfolgt auf der Grundlage der Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens, die auf Wunsch zugänglich gemacht werden. Die Rechte und Pflichten von GXT nach dem Reisevertragsgesetz und nach ihren allgemeinen Reise-/Kurs-/Tourbedingungen werden durch die Bedingungen des jeweiligen Befördungsunternehmens nicht eingeschränkt.
Gewährleistung 1. Als Gewährleistung stehen dem Reisenden die Rechte aus dem Reisevertragsgesetz zu, die zum besseren Verständnis in verkürzter Fassung wiedergegeben werden: Wird eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsmäßig erbracht, kann der Reisende innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. GXT kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. GXT kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismässigen Aufwand erfordert. Der Reisende kann nach Rückkehr von der Reise eine Herabsetzung des Reisepreises verlangen, falls Reiseleistungen nicht vertragsmäßig erbracht worden sind und der Reisende nicht schuldhaft unterlässt, den Mangel unverzüglich anzuzeigen. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet GXT innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen durch schriftliche Erklärung - kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisende die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, GXT erkennbaren Grund, nicht zuzumuten ist. Die Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von GXT verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist. Wird der Vertrag danach aufgehoben, behält der Reisende den Anspruch auf Rückführung. Er schuldet GXT den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Reisepreis.
Mitwirkungspflicht, Beanstandungen
1. Jeder Reisende bzw. Kursteilnhemer ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen daran mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Unterlassen Sie es schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung oder Schadenersatz nicht ein.
2. Sollten Sie wider Erwarten Grund zur Beanstandung haben, ist uns diese an Ort und Stelle unverzüglich mitzuteilen und Abhilfe zu verlangen. Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen bitten wir unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck bei uns anzuzeigen.
Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise-/Kurs-/Tour haben sie innerhalb von 1 Monat nach vertraglicher vorgesehener Beendigung der Reise-/Kurs-/Tour gegenüber GXT geltend zu machen. Diese sollte im eigenen Interesse schriftlich geschehen. Nach Ablauf dieser Frist können sie Ansprüche nur geltend machen, wenn sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden sind. 2. Ihre vertraglichen Ansprüche verjähren sechs Monate nach dem vertraglich vereinbarten Ende der Reise-/Kurs-/Tour. Die Verjährung ist bis zu dem Tag gehemmt, an dem GXT die von Ihnen geltend gemachten Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.
3. Tritt GXT als Agentur und Vermittler einer Reise-/Kurs-/Tour auf, ist sie nur Vermittler beim Abschluss des Reise-/Kurs-/Tourvertrages. In diesem Fall ist GXT nicht befugt, nach Reise-/Kurs-/Tourende die Anmeldung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen durch Reisende entgegenzunehmen.
Gutscheine
1. Bezahlung des Gutscheins erfolgt durch Überweisung.
2. Nach Eingang des jeweiligen Geldbetrages auf unserem Konto wird der Gutschein an die angegebene Adresse gesendet. Der Versand erfolgt durch einen Standardbrief über die Deutsche Post.
3. Die Bestellung eines Gutscheins, sei es telefonisch oder per Online-Formular ist verbindlich und verplichtet zur Überweisung des Betrages innerhlab von 14 Tagen.
4. Gutscheine besitzen eine Gültigkeit von einem Jahr ab Ausstellungsdatum.
Allgemeines
1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reise-/Kurs-/Tourvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reise-/Kurs-/Tourvertrages zur Folge. Die Berichtigung von Druck- und Rechtsfehlern bleibt vorbehalten.
2. Alle genannten Bedingungen werden mit der Buchung ausdrücklich als verbindlich anerkannt.
3. Reisen in andere Länder sind manchmal mit Gefahren verbunden, die es zu Hause nicht gibt. Technische Einrichtungen entsprechen im Ausland nicht immer dem deutschen Standard. Das gilt u.a. für Gasboiler, Herde etc. Beachten Sie daher bitte unbedingt evtl. Hinweise für deren Benutzung.
4. In manchen Ländern kann es gelegentlich zu Störungen in der Wasser- oder Stromversorgung kommen.
5. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für Passiv-Prozesse, ist der Sitz des Reise-/Kurs-/Tourveranstalters. Die Reise-/Kurs-/Tourbedingungen und Hinweise, gelten auch für die Kursangebote.
Stand 12.2008
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AGB
Widerrufsbelehrung gemäß § 355 Abs. 2 BGB
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: GlobalXTeam Romäusring 23 78050 VS-Villingen Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie Sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von EUR 40 nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.
Identität des Anbieters GlobalXTeam Romäusring 23 78050 VS-Villingen fon: +49 (0) 17624067775
e-mail:
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
St.Nr.: 22404/59468
Geltungsbereich
Als Geschäftsbedingungen gelten die Bestimmungen des BGB. Der Richter wertet im Einzelfall.
§ 1 Allgemeines
Alle Leistungen, die vom GlobalXTeam (im Folgenden GXT genannt) für den Kunden erbracht werden, erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Regelungen haben nur insofern Geltung, als sie zwischen GXT und dem Kunden schriftlich vereinbart wurden.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Angebote von GXT im Internet stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, bei GXT Waren zu bestellen.
(2) Durch die Bestellung der gewünschten Waren im Internet gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab.
(3) GXT ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb von 10 Kalendertagen unter Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen. Die Auftragsbestätigung erfolgt durch Übermittlung einer E-Mail. Nach fruchtlosem Ablauf der 10-Tages-Frist gilt das Angebot als abgelehnt.
§ 3 Lieferung
(1) Die Lieferung von Waren erfolgt nur solange der Vorrat reicht.
(2) Die Lieferung erfolgt nur innerhalb Deutschlands und der EU durch Sendung der Ware ab Lager an die vom Kunden mitgeteilte Adresse. Die Lieferfrist beträgt im Allgemeinen 10 Werktage ab Versand der Auftragsbestätigung. Diese Angabe ist unverbindlich, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(3) Die Lieferung erfolgt gegen eine Verpackungs- und Versandkostenpauschale.
§ 4 Eigentumsvorbehalt
Die bestellte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von GXT. Vor Eigentumsübertragung ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne ausdrückliche Einwilligung von GXT nicht zulässig.
§ 5 Zahlung, Fälligkeit, Zahlungsverzug
(1) Die Bezahlung der Waren erfolgt wahlweise per Bankeinzug, Vorauskasse oder Nachnahme. GXT behält sich das Recht vor, im Einzelfall bestimmte Zahlungsarten auszuschließen.
(2) Bei Zahlung auf Rechnung verpflichtet sich der Kunde, den Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware zu begleichen. Bei Zahlung per Bankeinzug erfolgt die Abbuchung innerhalb eines Monats nach Auftragsbestätigung.
§ 6 Preise
(1) Alle genannten Preise, auch für Verpackung und Versand, gelten nur für Deutschland und die EU Zone.
(2) Mit der Aktualisierung der Internet-Seiten von GXT werden alle früheren Preise und sonstige Angaben über Waren ungültig.
(3) Der Preis zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots des Kundens ist maßgeblich für die Rechnungsstellung.
§ 7 Gewährleistung
(1) Die Ansprüche des Kunden gegen GXT bei Mängeln richten sich nach den gesetzlichen Regelungen.
(2) Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Kunden, bei Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen GXT. Die Unsachgemäßheit und Vertragswidrigkeit bestimmt sich insbesondere nach den Angaben des Herstellers der gelieferten Waren.
§ 8 Transportschäden
(1) Waren mit offensichtlichen Schäden an der Verpackung oder am Inhalt, die dem Kunden geliefert werden, müssen beim Spediteur/Frachtdienst reklamiert werden. Ihre Annahme ist zu verweigern. Zudem ist unverzüglich mit dem GXT Kontakt per E-Mail (
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
oder Post ( Adresse s.O) aufzunehmen.
(2) GTX ist unverzüglich nach der Entdeckung von verborgenen Mängeln zu informieren.
(3) Eine Verkürzung der gesetzlichen Verjährungsfristen ist mit dieser Regelung nicht verbunden.
§ 9 Haftungsbeschränkung
(1) Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet GXT nur, soweit diese Schäden auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht GXT oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben hiervon unberührt.
(2) Nach dem jetzigen Stand der Technik kann die Datenkommunikation über das Internet nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. GXT haftet daher nicht für die jederzeitige Verfügbarkeit der Webseite www.globalxteam.com
§ 10 Datenschutz
Alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen personenbezogenen Daten werden in maschinenlesbarer Form gespeichert und vertraulich behandelt. Die für die Bearbeitung eines Auftrags notwendigen Daten wie Name und Adresse werden im Rahmen der Durchführung der Lieferung an die mit der Lieferung der Ware beauftragen Unternehmen weitergegeben.
§ 11 Gerichtsstand
Alle Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand Villingen.
§ 12 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon unberührt. Sonstiges: Vervielfältigungen jeglicher Art unserer urheberrechtlich geschützten Motive werden strafrechtlich verfolgt. Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Nach Art. 27 ff. Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) gilt deutsches Recht.
Erfüllungsort ist Villingen-Schwenningen.
Es ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des einheitlichen Kaufrechts vereinbart, und zwar für sämtliche zwischen den Parteien bestehende Rechtsbeziehungen.
Stand 12.2008